Geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab 30. April in Kraft
Kabinett verlängert Corona-Basismaßnahmenverordnung bis einschließlich 27. Mai 2022
- keine Testpflicht mehr an Schulen und Kitas
- weiterhin Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr
- die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
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