Wichtiger Hinweis für Steuerzahler
Wie bereits in der Ausgabe Amtsblatt vom 07. Februar 2020 öffentlich bekannt gemacht, erhalten Sie keine neuen Steuerbescheide zur Grund- und Hundesteuer 2021, soweit sich an deren Festsetzung nichts geändert hat.
Die Bescheide für das Veranlagungsjahr 2019 gelten somit weiterhin. Bitte entnehmen Sie dort die entsprechenden Steuerbeträge und Zahlungsfälligkeiten und überweisen Sie unter Angabe Ihres Kassenzeichens auf die entsprechenden Gemeindekonten.
Gern können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen, um Zahlungsverzug und damit verbundene Mahnschreiben zu vermeiden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf unserer Internetseite oder direkt in der Amtsverwaltung.
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