Landkreis erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Landkreis erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Sperrzone I der Gemeinde Großthiemig wird um weitere Gemeinden und Teilgebiete von Gemeinden erweitert

 

Der Landkreis Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erlässt am 17. Dezember folgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP):

Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei mehreren Wildschweinen im Landkreis Meißen werden auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i.V.m. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

 

1. Die mit Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 15.10.2021 festgesetzte Sperrzone I (Pufferzone), welche die Gemeinde Großthiemig in ihrer gesamten Flächenausdehnung umfasst, wird um nachfolgende Gemeinden und Teilgebiete von Gemeinden erweitert:

 

Gemeinde Hirschfeld südlich der L59, Gemeinde Gröden südlich der L59 und westlich der Pulsnitzstraße, die gesamte Gemeinde Merzdorf und Gemeinde Wainsdorf östlich der Bahnlinie Dresden- Berlin.
 

(Die Sperrzone I ist in einem Kartenausschnitt der Allgemeinverfügung dargestellt).
 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung umfasst u.a.:

 

-     Anordnungen an die Jagdausübungsberechtigten in der Sperrzone I

-     Vorgaben für Schweinehalter*innen in der  
 Sperrzone I

-     Anordnungen an die Allgemeinheit in der Sperrzone I

 

Der Wortlaut der gesamten Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist dem Anhang zu entnehmen.

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)

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