Information zum Pflichtumtausch der Führerscheine

Information zum Pflichtumtausch der Führerscheine

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden.

 

Als erstes müssen Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind,  umgetauscht werden. 

 

Ab 2026 sind auch alle Kartenführerscheine (altes Checkkartenformat) umzutauschen, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden.

 

Die Fahrerlaubnisinhaberin/der Fahrerlaubnisinhaber muss den Antrag persönlich stellen. Die Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.

 

Notwendige Unterlagen:

  • gültiger Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) zum aktuellen Hauptwohnsitz
  • ein Passfoto
  • bei Umtausch von DDR-Führerschenen bitte die VK30, falls vorhanden, mit einreichen  (VK 30 wurde bis Juni 1982 den Fahrerlaubnisinhabern in der ehemaligen DDR ausgehändigt)

 

Kosten:

Umtausch Papierführerschein:                  25,30 €

Umtausch altes Checkkartenformat:         10,00 €

 

Sollte der Führerschein nicht im Landkreis Elbe-Elster bzw. der Altkreise Bad Liebenwerda, Herzberg und Finsterwalde ausgestellt sein, sollte vorab in der ehemaligen Behörde eine Karteikartenabschrift angefordert werden (Durchführung durch den Landkreis Elbe-Elster zuzüglich 3,00 €).

 

Für Fragen wenden Sie sich an die Führerscheinstelle 035341/977620 oder das Amt Schradenland, Einwohnermeldeamt 035343/76218.

 

Merkblatt

 

Antrag

 

(Quelle: Information Straßenverkehrsamt Landkreis Elbe-Elster)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 23. November 2021

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