Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten“

Bei der Volksinitiative geht es um Beiträge von Anwohnern für den Ausbau von Sandstraßen, die bereits vor dem 3. Oktober 1990 existierten und nicht um die Erschließung von Straßen neuer Wohngebiete.

 

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 12. Oktober 2021 bis 11. April 2022 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.

 

Voraussetzungen für die Eintragung:

  • 16. Lebensjahr vollendet, d.h. vor dem 12.04.2006 geboren
  • ständiger Wohnsitz seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg  
  • wohnhaft im Amt Schradenland
  • kein Wahlrechtsausschluss gem. § 7 BbgLWahlG

 

1. Eintragung in ausliegenden Eintragungslisten

Die amtlichen Eintragungslisten liegen zu folgenden Zeiten in folgenden  Eintragungsräumen bereit:

 

Bis Montag, den 11. April 2022:

 

Amt Schradenland

Einwohnermeldeamt oder Sekretariat

 
Mo.      07:30 bis 16:00 Uhr

Die      07:30 bis 18:00 Uhr
Mi        07:30 bis 16:00 Uhr

Do       07:30 bis 16:00 Uhr

Fr        07:30 bis 12:00 Uhr

 

Bis Mittwoch, den 23. März 2022:

 

Gemeinde Gröden

zur Sprechstunde im Büro des Bürgermeisters in der "Alten Schule" Schulplatz 5

dienstags von 18:30 bis 19:30 Uhr

 

Gemeinde Hirschfeld

zur Sprechstunde im Büro der Bürgermeisterin in der "Alten Schule" Finkenbergstr. 4
am 1. und 3. Donnerstag des Monats von 17:30 – 18:30 Uhr

 

Gemeinde Großthiemig
zur Sprechstunde im Büro des Bürgermeisters im Gemeindehaus, Hauptstraße 31

am 2. und 4. Dienstag des Monats von 17:00 bis 18:00 Uhr

 

Gemeinde Merzdorf

zur Sprechstunde des Bürgermeister im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 15
am 2. und 4. Mittwoch im Monat von 18:00 - 19:00 Uhr

 

 2. Briefliche Eintragung

Jeder Eintragungsberechtigte kann auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung unterstützen. Der Antrag ist persönlich oder von einer bevollmächtigten Person schriftlich oder mündlich zu stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! Bei schriftlicher Beantragung (E-Mail, Telefax oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form) muss das Geburtsdatum der antragstellenden Person angegeben werden.


 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 08. Oktober 2021

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