Mitteilung zur Gewässerunterhaltungsgebühr

Nach Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes muss die Gewässerunterhaltungsgebühr neu berechnet werden. Die Berechnung erfolgt nach Aufteilung der Flächen in drei Vorteilsgebieten mit unterschiedlichen Beiträgen.

 

Da dies einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge hat, werden die Bescheide zur Gewässerunterhaltungsgebühr voraussichtlich erst im IV. Quartal 2021 zugestellt.

 

Andrea Paulitz
Steueramt

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mi, 02. Juni 2021

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