Ordnungswidrige Ablagerung von Haushaltsmüll

Abfälle gehören NICHT in öffentliche Gewässer

In Hirschfeld wurde auf dem Fahrradweg in Richtung Großthiemig im öffentlichen Gewässer Haushaltsmüll in Form von Restmüll, eine Leitbake sowie der Mülleimer von der Sitzgruppe gefunden.

 

Abfälle gehören NICHT in das öffentliche Gewässer, sondern in die private Hausmülltonne oder in die Gelbe Tonne!

 

Die Kosten der Reinigung muss wieder die Gemeinde tragen!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 01. Juni 2021

Weitere Meldungen

AG Volleyball

Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2025

 Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern, bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der ...