Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügungen zur risikoorientierten Aufstallung von Geflügel vom 10.12.2020 und zur Bekämpfung der Geflügelpest und Einrichtung eines Beobachtungsgebietes vom 31.03.20
Aufhebung der bislang geltenden weiteren Maßnahmen und des Beobachtungsgebietes zum Schutz von Geflügel gegen die aviäre Influenza
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat mit Wirkung zum 04.05.2021 seinen Erlass über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und weiterer Schutzmaßnahmen vom 10.12.2020 aufgehoben.
Aufgrund der Beruhigung der Seuchenlage im Land Brandenburg sowohl in den Hausgeflügel- als auch in den Wildvögelbeständen werden die am 10.12.2020 durch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (AVLL) per Tierseuchenallgemeinverfügung erlassenen Maßnahmen in den Gemarkungen Herzberg/Elster, Neunaundorf, Friedersdorf, Osteroda, Redlin, Friedrichsluga, Gräfendorf, Fermerswalde, Buckau, Bicking, Rahnisdorf und Mahdel aufgehoben.
Die Gemarkungen Großthiemig und Schraden, sowie ein Teil der Gemarkung Hirschfeld galten aufgrund eines Geflügelpestfalls in einer Kleinstgeflügelhaltung in der Gemeinde Schönfeld, Landkreis Meißen, als amtlich definiertes Beobachtungsgebiet. Da während der Dauer der amtlichen Beobachtung keine Verdachtsfälle in dem Gebiet aufgetreten sind, sind auch die Maßnahmen dort außer Kraft zu setzen.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza vom 10.12.2020 und die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest und Einrichtung eines Beobachtungsgebietes vom 31.03.2021 sind mit Wirkung vom 07.05.2021 aufgehoben.
Aufgrund bestehender gesetzlicher Vorschriften wird ausdrücklich nochmals daran erinnert, dass dennoch
- jeder, der Geflügel hält oder halten will, dies dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemäß Viehverkehrsverordnung anzuzeigen hat,
- die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen und die Dokumentationsverpflichtungen auch in kleinen (Hobby-)Geflügelhaltungen nach wie vor einzuhalten sind und
- Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom Veranstalter mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft schriftlich anzuzeigen sind.
Das Land Brandenburg führt das Wildvogelmonitoring weiterhin intensiv fort. Bei erneuten Geflügelpestfällen bei Wildvögeln kann das AVLL die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen erneut ergreifen.
DVM Ilona Schrumpf
Amtstierärztin
(Quelle: Pressemitteiung Landkreis Elbe-Elster)
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