Inzidenz im Landkreis überschreitet Marke von 200

Demonstrationen ab sofort untersagt/ Bei unveränderter Lage an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind Lockerungen zurückzunehmen/ Nur wenige Verkaufsstellen des Einzelhandels bleiben dann geöffnet/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei 203,3/ Landrat: Wir setzen jetzt auf kluges und konsequentes Testen

 

Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Landkreis Elbe-Elster ist in den vergangenen Tagen deutlich angestiegen. Am 18. März hat der Landkreis den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage erneut überschritten. Der Wert liegt aktuell bei 203,3.

Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Landes Brandenburg sieht für diesen Fall neben der öffentlichen Bekanntgabe auch verschärfende Maßnahmen vor. Bereits ab der Überschreitung am ersten Tag sind Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes (Demonstrationen) untersagt (siehe Anhang).

„Es ist damit zu rechnen, dass sich in den nächsten Tagen die landkreisbezogene Inzidenzzahl der Infektionen im Sieben-Tages-Zeitraum pro 100.000 Einwohner noch weiter über 200 entwickeln wird. Für diesen Fall sieht die Eindämmungsverordnung einen Automatismus vor. Dieser greift, sobald die Inzidenz von 200 an drei Tagen ununterbrochen vorliegt“, sagt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. 

Der Landkreis habe dann die Pflicht, diese Überschreitung öffentlich bekannt zu machen. Mit Überschreitung des Inzidenzwertes gelten dann automatisch ab dem Folgetag diese Einschränkungen:

 

  • Die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften sowie sonstige Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (Veranstaltungen ohne Verpflichtung, z.B. Garten- und, Straßenfeste, Tanz, Freizeitveranstaltungen u.s.w.) sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet. Das gleiche gilt für den Aufenthalt im öffentlichen Raum.
  • Individualsport darf auch im Freien nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden.

 

Es dürfen lediglich noch folgende Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet werden:

 

  • Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,
  • Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
  • Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel,
  • Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,
  • Landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Tankstellen,
  • Tabakwarenhandel,
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente,
  • Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
  • Optiker und Hörgeräteakustiker,
  • Reinigungen und Waschsalons,
  • Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge,
  • Abhol- und Lieferdienste.

 

Baufachmärkte dürfen nur für Kundinnen und Kunden mit Gewerbenachweis geöffnet werden. Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, die Anfang März wieder öffnen durften, müssen wieder geschlossen werden.

Körpernahe Dienstleistungen dürfen nur erbracht werden,  soweit diese medizinisch, pflegerisch oder therapeutisch notwendig sind (insbesondere im Bereich der Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie der nicht kosmetischen Fußpflege). Damit sind auch Friseurleistungen nicht mehr zulässig. Auch Solarien dürfen nicht mehr öffnen.

 

Außer in den Grundschulen und den Förderschulen „Geistige Entwicklung“ und in den Abschlussklassen findet in den Schulen nur noch Distanzunterricht statt. Die Durchführung von Prüfungen bleibt zulässig.

Ebenfalls werden Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Für Kindertagesstätten gilt ein etwas längerer Übergangszeitraum. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen schließen am vierten Werktag nach der Bekanntgabe der Inzidenzwertüberschreitung, wobei wieder eine Notbetreuung eingerichtet wird.

 

„Wir als Landkreis haben hierzu keinen Entscheidungsspielraum. Der landkreisspezifische Lockdown ergibt sich automatisch aus der Eindämmungsverordnung. Der Lockdown gilt mindestens 14 Tage lang. Er verlängert sich immer wieder um eine Woche, wenn er nicht mindestens für die Dauer von drei Tagen unterschritten wird“, sagt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.

 

Für den Landrat sind die strengeren Maßnahmen eine logische Konsequenz aus der jüngsten Entwicklung. „Die Situation hat sich verschlechtert. Wir haben wieder hohe Inzidenzen, das hat Konsequenzen. Natürlich bedaure ich die mit der Schließung der Kitas einhergehende Belastung junger Familien sowie die Schließung der regionalen Geschäfte, die selber zur Infektionsverbreitung kaum etwas beitragen.“

Man habe das hohe Infektionsgeschehen Anfang März gesehen, sagt Christian Heinrich-Jaschinski. Der Wunsch in der Bevölkerung nach Lockerungen sei aber groß gewesen. „Wir setzen jetzt auf kluges und konsequentes Testen. Ich halte den Ansatz, Menschen mit negativem Testergebnis trotz hoher Infektionszahlen Freiheiten zu ermöglichen, für einen plausiblen und möglichen Weg“, sagt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. Die Voraussetzungen dafür seien mit der zentralen Teststelle am Standort des Refektoriums in Doberlug-Kirchhain geschaffen worden. Später sollen weitere Leistungserbringer hinzukommen. Darüber hinaus würden die Ordnungsbehörden im Landkreis zusammen mit der Polizei verstärkt die Einhaltung aller Maßnahmen kontrollieren.

 

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 18. März 2021 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:

 

gesamt positiv Getestete: 5.341 (+ 39 zum Vortag)

davon aktive Fälle: 337 (+ 18 zum Vortag)

genesene Personen: 4.813 (+ 20 zum Vortag)

bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 203,3 (198,4 am Vortag)

stationär behandelte Personen: 32 (Stand 18.03.21)

davon intensivmedizinisch: 8 (Stand 18.03.21)

Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 470 (- 80 zur Vorwoche/Stand 12.03.21)

verstorben: 191 Personen (+1 zum Vortag)

 

(Quelle Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, LAVG, sowie Elbe-Elster-Klinikum und Gesundheitsamt Elbe-Elster)

 

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Do, 18. März 2021

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