Testangebote in Elbe-Elster

Klinikum und MVZ unterstützen

Umsetzung der jüngsten Entscheidungen des Bundes ab 15. März geplant/ Tests ersetzen nicht die geltenden Abstands- und Hygienemaßgaben

 

Im Rahmen der jüngsten „Corona-Beschlüsse“ von Bund und Ländern wurde festgelegt, dass künftig jeder Bürger einen Anspruch auf mindestens einen wöchentlichen PoC-Antigen-Schnelltest hat. Für ihn ist dieser kostenlos. Der Bund hat dazu die Coronavirus-Testverordnung (TestV) angepasst. Die in der vergangenen Woche bereits verbreiteten Änderungen traten allerdings erst zum 8. März 2021 in Kraft.

 

Landrat Christian Heinrich-Jaschinski: „Mit diesen kurzfristigen Änderungen, ohne eine entsprechende Vorlaufzeit, stehen wir nun vor der Herausforderung, dies praktikabel in unserem Landkreis umzusetzen. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben eine entsprechende Erwartungshaltung. Leider hat sich der Bund mit seinem gut gemeinten Ansinnen offenbar keine Gedanken gemacht, wie das infrastrukturell und administrativ in der Fläche quasi übers Wochenende realisiert werden soll. Auch eine mögliche Einbindung Dritter, wie zum Beispiel Apotheken, ist nicht von heute auf morgen zu organisieren.“

 

Es ist derzeit noch nicht absehbar, in welchem Maße dieses Testangebot von der Bevölkerung angenommen wird. Als Lösung für die kurzfristig zu realisierende Anlaufphase strebt der Landkreis mit dem Elbe-Elster Klinikum sowie den Medizinischen Versorgungszentren des Klinikums die Umsetzung des Angebotes der Bürgertestung nach § 4a TestV ab dem 15. März 2021 an. Die Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren. Neben der grundsätzlichen Frage der aktuellen Verfügbarkeit der zu beschaffenden Schnelltests stellt sich die Frage der „Mengenplanung“. Ausgehend von der Gesamtbevölkerung im Landkreis wird selbst bei einem geringen Anteil nachfragender Einwohner deutlich, dass der jetzt schnell umzusetzende Weg keine Dauerlösung sein kann. „Ein Anfang wird jetzt gemacht, aber die Aufgabe muss auf breite Schultern verteilt werden“, so Landrat Heinrich-Jaschinski. „Wir brauchen in der Fläche unseres Landkreises entsprechende Anlaufstellen und benötigen dafür die Unterstützung aller, die diese Aufgabe mit übernehmen können“. 

 

Die Testverordnung sieht vor, dass auch sogenannte Dritte mit diesen Aufgaben beauftragt werden können. Dazu gehören Apotheken, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, aber auch Rettungs- und Hilfsorganisationen. Diese werden nun vom Landkreis kurzfristig kontaktiert, um auszuloten, ob diese bei der Umsetzung der Bürgertestung unterstützen können.

„Wichtig ist: Tests ersetzen nicht die geltenden Abstands- und Hygienemaßgaben. Im  Gegenteil: Der Weg heraus aus dieser Pandemie kann nur im Zusammenspiel von Impfungen, Tests, Kontaktreduzierungen, Abstand, Hygiene und Masken zusammen liegen. Wir alle wünschen uns die Rückkehr zur Normalität. Und das gelingt uns, wenn wir gemeinsam weiter zusammenhalten und gegenseitig aufeinander achten“, sagte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.

 

Welche Tests sind wofür geeignet?

 

PCR-Tests werden weiterhin eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Antigen-Schnelltests kommen derzeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen. Künftig können sich alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal wöchentlich mit einem Schnelltest zum Beispiel in der Apotheke oder einem Testzentrum testen lassen. Die Kosten dafür übernimmt der Bund. Die kostenpflichtigen Selbsttests etwa aus dem Supermarkt können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch. Fällt ein Schnell- oder Selbsttest positiv aus, muss das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden. Insofern sind die neuen Testmöglichkeiten kein Allheilmittel, sie haben nur einen begrenzten Aussagewert in einem engen Zeitfenster. Deshalb sollten sie verantwortungsvoll von jedem selbst von Anlass zu Anlass sorgfältig abgewogen und nicht inflationär aus nichtigem Grund eingesetzt werden.

 

(Quelle Pressemitteilung Landkeis Elbe-Elster)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 09. März 2021

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