Einzelhandel, Museen, körpernahe Dienstleistungen: Öffnung ab 8. März mit Auflagen

Ab Montag (8. März 2021) werden in Brandenburg die Kontaktbeschränkungen gelockert.

 

Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport in Gruppen wieder möglich. Einzelhandel, Museen und alle körpernahen Dienstleistungen können unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen auch Baufachmärkte und Babyfachmärkte für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen.

 

Grundsätzlich wird aber der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 28. März verlängert. Das Kabinett hat dazu heute auf Vorlage von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. 

 

Notbremse: Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 200 werden wieder schärfere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen auf regionaler Ebene angeordnet – für die Dauer von mindestens 14 Tagen

 

(Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz)

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