Elterninformation
Elterninformation
„Eltern von Kita-Kindern werden weiterhin nachdrücklich gebeten, ihre Kinder soweit es möglich ist, zu Hause zu betreuen. Für diejenigen, denen dies nicht möglich ist, verbleibt es jedoch bei der Betreuungsmöglichkeit in der Kita.“
Entsprechend der 2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021 können Elternbeiträge ganz oder hälftig an die Eltern zurückerstattet werden. Ab Februar bedarf es einer Vereinbarung zwischen Eltern und Einrichtungsträger, nach der für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder nur bis max. 50 % in Anspruch genommen wird und deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages durch den Träger verzichtet wird. Dieses trifft z.Zt. bei freiwilliger Nichtinanspruchnahme von Betreuungsleistungen im Kitabereich bzw. für die Notbetreuung im Hort zu.
Dazu sollen die Eltern bis zum 15. des laufenden Monats eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Träger abgeben. Es ist ausreichend, wenn dieses der Kita-Leitung bzw. der Erzieherin der Gruppe mitgeteilt wird, ob Ihre Kinder nur maximal die Hälfte der möglichen Betreuungstage bzw. den ganzen Monat die Kita nicht besuchen.
Eine darüber hinausgehende Erstattung ist nicht vorgesehen, ebenso nicht bei zeitlich begrenzter örtlicher Schließung /Teilschließung einer Kita aufgrund einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes des Landkreises.
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