Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 und Quarantäneverordnung

Die Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 3. SARS-CoV-2-EindV)

 

und

 

die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung

 

treten am 16.12.2020 in Kraft.

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