Stellenaussschreibung Reinigungskraft (m / w / d) mit 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit
Das Amt Schradenland sucht zum 01.03.2021 zur regelmäßigen Grundreinigung der Amtsverwaltung
eine Reinigungskraft (m / w / d)
mit 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.
Aufgaben:
- die Reinigung der Büroräume, Flure, sonstiger Aufenthaltsräume und sanitären Anlagen unter Einhaltung der Hygiene-, Desinfektions- und Dosierungsvorschriften (u. a. Infektionsschutzgesetz)
- fachgerechte Abfallentsorgung
- Reinigung der zugeteilten Bereiche nach einem Reinigungsbedarfsplan
- Arbeitszeitrahmen von Montag bis Freitag nach Absprache unter Rücksichtnahme betrieblicher Abläufe.
Ihr Profil:
- Erfahrungen als Reinigungskraft wünschenswert
- Selbstständige, verantwortungsbewusste und strukturierte Arbeitsweise
- Engagement, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft
Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) Ost.
Wenn Sie über die geforderten Anforderungen verfügen und Interesse an dieser Tätigkeit haben, freuen wir uns über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen.
Bitte richten Sie diese mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.12.2020 an das
Amt Schradenland
Kennwort: „Reinigungskraft Amtsverwaltung“
Großenhainer Straße 25
04932 Gröden
oder per Mail an .
Auskunft erteilt Frau Kathleen Wilken, Stellvertretende Amtsdirektorin, Tel.-Nr.: 035343–762-23, E-Mail: an oder Frau Anke Lehmann, Sachbearbeiterin Personalwesen,
Tel.-Nr.: 035343–762-33.
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen ist ausdrücklich erwünscht. Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Hinweis:
Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Schradenland zur Kenntnis gegeben werden können. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht bzw. vernichtet.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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