Befristete SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt heute in Kraft

Verordnung über befristete Eindämmungsmaßahmen vom 02.11.2020 bis 30.11.2020 aufgrund Grund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV)

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