Anpassung der Coronaregeln

Das Brandenburger Kabinett hat weitere Anpassungen der Corona-Verordnungen  verabredet. Die beschlossenen Anpassungen treten am Tag nach der Verkündung der Änderungsverordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft – spätestens mit Ablauf des 4. September 2020.

 

Indoor-Kontaktsport ist unter Auflagen auch für über 27-Jährige wieder möglich.

 

Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch ohne Abstand sitzen.

 

Erotische Massagen sind wieder erlaubt.

 

Private und familiäre Feierlichkeiten im privaten Wohnraum oder Garten mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt.

 

Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen bleiben bis Neujahr 2021 verboten.

 

Wer vorsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen.

 

(Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 01.09.2020)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 04. September 2020

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