Jugendlicher Leichtsinn oder doch Brandstiftung?

Brandstelle 1

Am Montag, den 17.08.2020 wurden die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zu einem Einsatz alarmiert. Gemäß Einsatzplan der Leitstelle gingen die Kameraden von einem Großwaldbrand aus. Jedoch am Einsatzort eingetroffen stellten Sie fest, dass widerrechtlich abgelegte Gartenabfälle angezündet wurden, welche dann schnell gelöscht werden konnten.

Doch das sollte nicht die einzige Überraschung des Tages gewesen sein. Beim Rückzug stellten die Merzdorfer Kameraden den gleichen Sachverhalt nur wenige hundert Meter vom ersten Einsatzort entfernt fest. Auch hier konnte das Feuer schnell gelöscht werden.

Es stellt sich die Frage, wer bei der höchsten Waldbrandstufe die Leichtsinnigkeit besitzt und ein offenes Feuer im Wald bzw. Waldnähe entfacht. Unabhängig davon, ist das Ablegen von Gartenabfällen im Amt Schradenland im öffentlichen Bereich nicht erlaubt.

Die Ermittlungen der Polizei dauern derzeit noch an. Sachdienliche Hinweise nimmt das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 035343-76217 entgegen.

 

Brandstelle 2

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 21. August 2020

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