Hinweis zur Zahlung der Grund- und Hundesteuer 2020

Das Amt Schradenland setzt im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer und gemäß § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2020 fest.
 

 

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

AG Volleyball

Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2025

 Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern, bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der ...