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27. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Kommt der Fahrzeughalter dieser Pflicht nicht nach, so hat die Zulassungsbehörde die Pflicht, ihn darauf hinzuweisen und wenn nötig, ein entsprechendes Bußgeldverfahren einzuleiten. Um solchen Unannehmlichkeiten vorzubeugen, sollte jeder Fahrzeughalter für sich überprüfen, ob die Anschrift auch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster unter www.landkreis-elbe-elster.de.
Mi, 20. November 2024
Mo, 18. November 2024
Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern, bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der ...