Volksbegehren „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“
Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt.
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem
7. Januar 2016 bis zum 6. Juli 2016
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(Quelle: Abstimmungsbekanntmachung)
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