Gründungszuschuss für Existenzgründer

Seit 01.11.2013 können Existenzgründer im Land Brandenburg einen Gründungszuschuss im Rahmen einer Aufbauförderung in Höhe von maximal 8.700 € beantragen.

 

Voraussetzung für die Beantragung ist eine Beratung zur Gründung durch die entsprechende Kammer (hier Handwerkskammer Cottbus im handwerklichen Bereich) bevor eine Gewerbeanmeldung erfolgt. 

 

 

(Quelle: Information HWK Cottbus)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Do, 14. November 2013

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