Öffentliches Auslegungsverfahren zur Verordnung des Landkreises Elbe-Elster zum Schutz von Bäumen und Hecken
(Gehölzschutzverordnung – GehölzSchVO EE)
Der Landkreis Elbe-Elster, als untere Naturschutzbehörde, beabsichtigt, den Schutz von Bäumen und Hecken in einem förmlichen Verfahren gemäß § 28 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 29. Oktober 2008 (GVBl. I / 08 S. 266, 271) in Verbindung mit den §§ 29 und 22 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBI I Nr. 51 S. 2542,2578) durch den Erlass einer Rechtsverordnung festzusetzen.
Die geplante Verordnung bezieht sich auf das gesamte Gebiet des Landkreises Elbe-Elster.
Der Entwurf der Verordnung und die dazugehörenden Anlagen können im Zeitraum vom 01.08.2012 bis einschließlich 03.09.2012 im Amt Schradenland während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung und im Auslegungszeitraum können der Entwurf der Verordnung des Landkreises Elbe-Elster zum Schutz von Bäumen und Hecken auch wie folgt im Internet eingesehen werden:
www.landkreis-elbe-elster.de
(Quelle: Bekanntmachung Untere Naturschutzbehörde)
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