Allgemeinverfügung zur Hochwassersituation für das Territorium des Landkreises Elbe-Elster mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung des unmittelbaren Zwanges

Gem. § 13 (1) des Ordnungsbehördengesetzes Brandenburg vom 21. August 1996 (Gesetz- und Verordnungsblatt) Teil I, Seite 265, in derz z. Z. geltenden Fassung, wird

 

ab sofort

 

folgende ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung erlassen:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mi, 29. September 2010

Weitere Meldungen

AG Volleyball

Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2025

 Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern, bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der ...