Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2025

 

Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern,

 

bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der Elternbeiträge für 2025  die entsprechenden Einkommensnachweise  in  der Amtsverwaltung in Gröden (Frau Mai) bis zum 

30.11.2024   

ein. Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Leiterin der Kita abzugeben.

 

Wird das Einkommen in dieser Frist nicht erklärt, wird gemäß Kita-Satzung der Höchstbeitrag festgesetzt.

 

Wird bereits der Höchstbeitrag gezahlt, ist eine Vorlage der Einkommensnachweise nicht mehr notwendig. 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mo, 18. November 2024

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