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Ruhender Verkehr, überwachen
Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung der Vorschriften zum Halten und Parken nach der StVO. Es ahndet Verstöße durch Verwarnungs- und Bußgelder. Bei gegenwärtiger Gefahr durch falsch parkende Fahrzeuge ergreift es Maßnahmen zur Gefahrabwehr (Umsetzen von Fahrzeugen, Abschleppen von Fahrzeugen).
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung. Es ist eine Zusammenarbeit mit
- der Polizei (Halterermittlung und Fahndungsüberprüfung)
- der Kfz-Zulassungsstelle (Halterermittlung)
- dem Einwohnermeldewesen (Adressenüberprüfung)
- dem Bereich für Umwelt und Natur und
- den Abschleppfirmen
erforderlich. Bei abgestellten Fahrzeugen ohne amtliches Kennzeichen muss entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eine Frist von einem Monat nach Anbringen der Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum eingehalten werden. Sollte sich der Zustand des Fahrzeuges so verändern, dass eine Gefahr davon ausgeht, ist eine sofortige Beräumung möglich.
Formlose Anzeige bei Verstößen. Wer sich als Zeuge zur Verfügung stellt, wird gebeten, schriftlich oder per Fax auszusagen. Betroffene (Halter oder Fahrer) haben in jedem Fall bei einer Anhörung nach dem OwiG Angaben zur Person zu machen, § 111 OwiG
(035343) 76217
(035343) 512