Hundesteuer

Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung Gröden
Hundesteuersatzung Großthiemig
Hundesteuersatzung Hirschfeld
Hundesteuersatzung Merzdorf
Weiterführendes

Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.

Ansprechpartner

Kämmerei
Frau Andrea Paulitz
Telefon (035343) 762-13
Herr Falko Lehmann
Telefon (035343) 76217
Telefax (035343) 512
Formulare
Abmeldung Hundehaltung
Anzeige Hundehaltung nach § 2 Abs. 2 Hundehalterverordnung