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Hundesteuer
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung Gröden
Hundesteuersatzung Großthiemig
Hundesteuersatzung Hirschfeld
Hundesteuersatzung Merzdorf
Weiterführendes
Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.
Ansprechpartner
Kämmerei
Frau Andrea Paulitz
(035343) 762-13
(035343) 762-13
Herr Falko Lehmann
(035343) 76217
(035343) 512
(035343) 76217
(035343) 512
Formulare
Abmeldung Hundehaltung
Anzeige Hundehaltung nach § 2 Abs. 2 Hundehalterverordnung