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Gewerbeangelegenheiten
Kurzinformationen
Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- oder abmeldung entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der GewO, Marktfestsetzungen) einschließlich Gaststättenerlaubnisse und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz wahr.
Beschreibung
Die gewerberechtlichen Aufgaben sind zu unterscheiden von Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Gewerbeaufsichtliche Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich der Auszug aus dem Handelsregister
- bei der Anmeldung eines Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich
Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden sind weitere Unterlagen erforderlich.