Kämmerei

Mahnung


Kurzinformationen

Eine Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.


Beschreibung

Das Amtsgericht prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und ob die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren statthaft ist. Der Antrag selbst enthält keinerlei Begründung. Etwaige mitgesandte Beweisstücke wird das Gericht ungeprüft zurücksenden. Nach der formellen Prüfung wird das Gericht den Mahnbescheid erlassen. Der Schuldner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Allerdings kann ein Widerspruch nur bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides eingelegt werden.


Rechtsgrundlagen

Zivilprozessordnung


Notwendige Unterlagen

Der Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Mahnbescheids erfolgt auf einem Formblatt mit folgenden Angaben:


Gebühren

Die Kosten des Mahnverfahrens sind abhängig von der Höhe der geltend gemachten Hauptforderung.


Ansprechpartner

Frau Anja Sirch
Telefon (035343) 762-12