Gründungszuschuss für Existenzgründer
Seit 01.11.2013 können Existenzgründer im Land Brandenburg einen Gründungszuschuss im Rahmen einer Aufbauförderung in Höhe von maximal 8.700 € beantragen.
Voraussetzung für die Beantragung ist eine Beratung zur Gründung durch die entsprechende Kammer (hier Handwerkskammer Cottbus im handwerklichen Bereich) bevor eine Gewerbeanmeldung erfolgt.
(Quelle: Information HWK Cottbus)
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Links
Weitere Meldungen
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in für das Hauptamt (m/w/d)
Di, 30. April 2024
Das Amt Schradenland sucht zum 1. Juli 2024 eine/n Sachbearbeiter/in für das Hauptamt ...
Tag der offenen Tür der Grundschule Hirschfeld
Mi, 15. Mai 2024